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Ab 1. Jänner 2025 ist für Einweg-Getränkeverpackungen aus Kunststoff (PET-Flaschen) und Metall (Aluminiumdosen) ein Pfand in Höhe von 0,25 Euro zu zahlen.
Dieses Pfand wird automatisch mitverrechnet. Bei Rückgabe der Getränkeverpackung erhalten Sie das Pfand zurück.
Erkennbar sind Pfandflaschen am Pfand-Symbol (siehe Abbildung).
Wichtig bei der Rückgabe: Die Gebinde müssen das österreichische Pfandlogo enthalten, leer sein und dürfen nicht zerdrückt sein.
Achtung! Vom Pfandsystem ausgenommen sind
· Milch- und Milchprodukte
· Sirupe
· Getränkeverpackungen für Beikost und flüssige Lebensmittel, die für besondere medizinische Zwecke gedacht sind.
· Getränke in Verbundkartons (z.B. Tetra Pak®)
Wichtig! Es gibt eine Übergangsfrist. Getränkeverpackungen ohne Pfandsymbol dürfen noch bis 31. Dezember 2025 verkauft werden. Achten Sie daher unbedingt auf das Pfandsymbol. Getränkeverpackungen ohne Pfandsymbol können wie bisher entsorgt werden.
Gemischte Sammlung
Ab 1. Jänner 2025 wird in ganz Tirol die gemischte Sammlung von Kunststoff- und Metallverpackungen eingeführt. Die beiden Sammlungen werden in einer Tonne zusammengeführt:
· Kunststofffolien, Kaffee-, Vakuum- und Tiefkühlpackungen, ausgespülte Putzmittel- und Kosmetikgebinde, Verbundstoffe wie Medikamentenblister, Milch- und Saftpackungen (z.B. Tetra Pak®), Styroporverpackungen
· Weißblechdosen, Konservendosen, Alufolien, Getränkeverschlusskappen, spachtelreine bzw. Tropffreie Farb- und Lackdosen, restentleerte (druckgasfreie) Spraydosen
Abbildung neue Abfalltrennung (470 KB) - .PDF
30.12.2024