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Seit 1. Juli 2025 muss der Bürgermeister zum Zweck der elektronischen Kundmachung von Verordnungen von Gemeindeorganen im Rechtsinformationssystem des Bundes - RIS ein neues Kundmachungsorgan, das Verordnungsblatt für die Gemeinde, herausgeben. Die Kundmachung umfasst dabei die authentische, das heißt allein verbindliche, elektronische Kundmachung von Verordnungen von Gemeindeorganen.
Hier findet ihr die ersten Verordnungen der Gemeinde Reith im RIS: RIS - Gemeinderecht authentisch für Tirol - Trefferliste
Ausgenommen sind Verordnungen für die gesetzlich eine andere Kundmachungsform vorgesehen ist, wie zum Beispiel bei Verkehrszeichen oder Flächenwidmungsänderungen.
Verkehrszeichen werden durch das tatsächliche Anbringen des Vorschriftszeichens an Ort und Stelle kundgemacht.
Flächenwidmungsänderungen werden im Elektronischen Flächenwidmungsplan kundgemacht: [1] eFWP
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