DIE GEMEINDE INFORMIERT

120 Liter Behälter

Liebe Reitherinnen, liebe Reither!


Abfallvermeidung und Abfalltrennung sind für eine nachhaltige Abfallwirtschaft unerlässlich. Wir alle können durch ein vorbildliches Sammel- und Trennverhalten dazu beitragen, die Umwelt und Ressourcen zu schonen. Die Gemeinde hat sich in den letzten zwei Jahren intensiv mit der Verbesserung des bestehenden Systems der Bio- und Restmüllabholung beschäftigt. Ziel war es, ein zeitgemäßes und nachhaltiges sowie bürgerfreundliches System für die Biomüll- und Restmüllabholung zu entwickeln. In diesen Prozess wurden viele Anregungen und Verbesserungsvorschläge aus der Bevölkerung mitaufgenommen. 

Mit der Einführung des neuen Abfallkonzeptes für die Bio- und Restmüllabholung werden die Bio- und Restmüllsäcke durch Behälter ersetzt und die Restmüllverrechnung auf den tatsächlichen Anfall pro Kg umgestellt. Ein Großteil der umliegenden Gemeinden hat die Umstellung bereits zur allgemeinen Zufriedenheit der Bevölkerung durchgeführt. Es hat sich gezeigt, dass die Restmüllmenge nach der Umstellung in diesen Gemeinden deutlich zurückgegangen ist. Die Gemeinde Reith kann sich somit auf umfangreiche Erfahrungsberichte anderer Gemeinden stützen und die Umsetzung des neuen Konzeptes in unserem Ort effizient vorbereiten.

Es werden noch weitere Informationen über verschiedene Kanäle der Gemeinde folgen. Bei Fragen können Sie sich jedoch auch jetzt schon bei unserer eigens eingerichteten Hotline 0664/88 19 25 28 während der Amtsstunden des Gemeindeamtes melden.


Privathaushalte: 

Jeder Haushalt wird im Laufe des Jahres 2025, frühestens im Juni, ein Sammelbehältnis mit 120 Liter Volumen für den Biomüll und ein Sammelbehältnis mit 120 Liter Volumen für den Restmüll erhalten. Auf Wunsch besteht auf Anfrage die Möglichkeit, beim Biomüll einen Behälter mit nur 25 Liter Volumen zu erhalten. Bei Eigenkompostierung kann der Biomüllbehälter abbestellt werden. Diese Meldungen sollten beim Gemeindeamt bis Ende Mai 2025 eingehen. Die Gemeinde empfiehlt einen 120 Liter-Behälter für den Seite 2 von 6 Biomüll, da in Zukunft auch Mähgut und Strauchschnitt im Biomüll entsorgt werden können. Als Service werden die 120-Liter-Biomüllbehälter in bestimmten Intervallen je nach Jahreszeit bei der Entleerung professionell gereinigt. Achtung: Bei den 25-Liter-Behältern ist dies nicht möglich. 

Die bereits vorhandenen Behälter in den Haushalten können leider nicht für das neue System verwendet werden. Die Kosten für die neuen Behälter werden von der Gemeinde übernommen. 

An den 120-Liter-Behältern für den Restmüll ist ein Chip angebracht, der dem Abgabenpflichtigen zugeordnet ist. Die Abrechnung des Restmülls erfolgt nach dem tatsächlichen Gewicht. Bei der Entleerung des Behälters wird das Gewicht des Restmülls durch ein geeichtes Messgerät am Müllfahrzeug erfasst und die Daten an die Buchhaltung der Gemeinde weitergeleitet. 

Die Abrechnung des Biomülls erfolgt nach den im Haushalt gemeldeten Personen. Die Anzahl der Abholungen sowie die Behältergröße sind für die Abrechnung folglich nicht ausschlaggebend. 

Die Intervalle der Entleerungen bleiben derzeit unverändert: Restmüll alle 2 Wochen. Biomüll wöchentlich. 

Die noch vorhandenen Müllsäcke können noch bis März 2026 aufgebraucht werden. 


Betriebe, Wohnungseigentumsgemeinschaften und Mehrparteienhäuser: 

Die Entsorgung erfolgt grundsätzlich in der gleichen Weise wie bei den Privathaushalten. In Wohnungseigentumsgemeinschaften und Mehrparteienhäusern wird in Abstimmung mit der Hausverwaltung bzw. den Eigentümern entschieden, ob jede Partei eigene Behälter erhält oder ein Sammelbehältnis verwendet wird. Sammelbehältnisse wird es in den Größen 240 Liter, 660 Liter und 1.100 Liter (nur für Restmüll) geben. Bei Betrieben erfolgt eine gesonderte Abklärung durch die Gemeinde, welche Behältnisse benötigt werden. Alle Betriebe, Wohnungseigentümergemeinschaften und Eigentümer von Mehrparteienhäuser werden in den nächsten Wochen vom Gemeindeamt kontaktiert, damit eine reibungslose Umstellung gewährleistet werden kann.


Häufig gestellte Fragen: 


Wann erfolgt die Umstellung des Systems der Bio- und Restmüllabholung? 

Die Behälter werden frühestens ab Juni 2025 an die Haushalte ausgeliefert. 

Dann folgt eine mehrmonatige Probephase, in der Daten gesammelt werden. 

Die Umstellung der Verrechnung erfolgt mit 01.01.2026. 

Wie erhalte ich meine Müllbehälter und welche Größen werden von der Gemeinde geliefert?

Privathaushalte:

Von der Gemeinde werden standartmäßig an die Haushalte 120-Liter-Behältnisse für Bio- und Restmüll ausgeliefert. Abweichend davon besteht die Möglichkeit, für Biomüll einen 25 Liter bis 31.05.2025 beim Gemeindeamt (schriftlich oder telefonisch) zu bestellen. Die Gemeinde empfiehlt allerdings einen 120 Liter-Behälter für den Biomüll, da in Zukunft auch Mähgut- und Strauchschnitt im Biomüll entsorgt werden können. Als Service werden die 120-Liter-Biomüllbehälter in bestimmten Intervallen je nach Jahreszeit bei der Entleerung professionell gereinigt.

 

Betriebe, Wohnungseigentumsgemeinschaften und Mehrparteienhäuser:

Die Entsorgung erfolgt grundsätzlich in der gleichen Weise wie bei den Privathaushalten. In Wohnungseigentumsgemeinschaften wird in Abstimmung mit der Hausverwaltung bzw. den Eigentümern entschieden, ob jede Partei eigene Behälter erhält oder ein Sammelbehältnis verwendet wird. Sammelbehältnisse wird es in den Größen 240 Liter, 660 Liter und 1.100 Liter (nur für Restmüll) geben. Bei Betrieben erfolgt eine gesonderte Abklärung durch die Gemeinde, welche Behältnisse benötigt werden. Alle Betriebe, Wohnungseigentümergemeinschaften und Eigentümer von Mehrparteienhäuser werden von der Gemeinde kontaktiert, damit eine reibungslose Umstellung gewährleistet werden kann.

Ich habe noch Säcke. Können diese nach der Umstellung weiterverwendet werden? 

Ja. Noch vorhandene Säcke können bis 31.03.2026 verwendet werden. Mit der Umstellung ab 01.01.2026 wird jedoch der Verkauf von Säcken gänzlich eingestellt und es werden keine Säcke mehr ausgegeben. 

Wie wird abgerechnet? So wie bisher nach Entleerung oder nach Kilo? 

Mit der Umstellung wird, analog zu vielen Nachbargemeinden, beim Restmüll ab 01.01.2026 nach Kilopreis und beim Biomüll nach gemeldeten Personen im Haushalten abgerechnet. Die Verwiegung des Restmülls erfolgt bei der Abholung durch ein geeichtes Messgerät am Müllfahrzeug.

Wie hoch ist der Kilopreis für den Restmüll? 

Der Kilopreis wird aufgrund von Auswertungen in der Probephase berechnet und anschließend mit Verordnung festgesetzt. Ziel ist es, dass sich für die Bürgerinnen und Bürger bei einer guten Trennmoral die Gebühren nicht erhöhen.

Können die Behälter versperrt werden? 

Nein, grundsätzlich nicht. Auf besonderen Wunsch ist es möglich, ein Schloss um ca. EUR 40,-- zu erwerben. Es muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass es sich um Einheitsschlösser und somit auch um Einheitsschlüssel handelt. 

Was soll ich tun, wenn ich meinen Biomüll selbst kompostiere?

Es besteht bei Eigenkompostierung die Möglichkeit, den Biomüllbehälter abzubestellen. Es wird gebeten, die entsprechende Meldung bis 31.05.2025 (schriftlich oder mündlich) beim Gemeindeamt abzugeben. Für eine richtige Eigenkompostierung darf auf den Leitfaden „Kompostieren im eigenen Garten“ auf unserer Homepage verwiesen werden.

Kann ich den Chip nicht selbst in meinen Behälter „kleben“? 

Nein. Die Montage der Chips (Transponder) müssen fachmännisch durch Gemeindemitarbeiter mit einem eigenen Werkzeug erfolgen. 

Kann die Abrechnung nicht direkt an den Mieter erfolgen? 

Nein. Laut Abfallgebührenordnung ist der Grundstückseigentümer oder Bauberechtigte der Abgabepflichtige. Die Verrechnung erfolgt daher wie bei anderen Gemeindeabgaben auch an den Steuerpflichtigen. Nur im Falle von – in unserem Steuerprogramm hinterlegten – Zustellbevollmächtigten (z.B. bei Wohnungseigentumsgemeinschaften oder Eigentümergemeinschaften) ergeht die Abrechnung an die Zustellbevollmächtigten. 

Müssen die Behälter voll sein, bevor ich sie hinausstelle? 

Nein. Die Behälter werden nach den gewohnten Intervallen abgeholt und müssen nicht voll sein, um entleert zu werden. Eine Mindestfüllmenge von 50% ist aus ökologischer als auch ökonomischer Sicht aber sinnvoll. Die Kosten werden nicht nach Entleerung, sondern beim Restmüll nach Kg und beim Biomüll nach den im Haushalt gemeldeten Personen verrechnet.

Wie erkenne ich meinen Restmüll- oder Biomüllbehälter? 

Am Restmüllbehälter ist ein Aufkleber (Etikett) angebracht. Dieser ist mit den Daten des Steuerpflichtigen versehen und daher eindeutig zuordenbar. 

Warum steht am Etikett auf allen Restmüllbehälter in unserer Wohnanlage derselbe Name? 

Weil die Behälter-Zuordnung je Objekt auf den in unserem Finanzprogramm gespeicherten Steuer-pflichtigen erfolgt. Wenn gewünscht, kann das am Restmüllbehälter angebrachte Etikett selbständig überschrieben werden (z.B. durch Angabe des Namens des Mieters). 

Werden die Behälter auch gereinigt? 

Der 120 Liter Biomüllbehälter wird von der Fa. Höpperger professionell gereinigt. Der 25 Liter Biomüllbehälter kann nicht gereinigt werden. Die Restmüllbehälter werden grundsätzlich nicht gereinigt. 

Wo kann ich meine Entleerungen einsehen und kontrollieren? 

Gibt es dazu eine APP?

Die Nutzer (auch Mieter) können in der Wiegon-Bürger-APP die entsorgten Restmüllmengen einsehen, um z.B. die quartalsweisen Vorschreibungen zu kontrollieren. 

Dafür muss das Wiegon-APP im Store herunterladen geladen und geöffnet werden. Dann auf den Button „QR-Code“ klicken und den QR-Code vom Etikett auf dem Restmüllbehälter abscannen. Die Handynummer muss für die Verifizierung einmalig eingeben werden. Dann den Authentifizierungscode einmalig eingeben und auf „Login“ klicken und speichern – fertig! 

Warum kann ich nicht beim alten System bleiben? 

Weil es nur ein einheitliches System geben kann. Mit dieser Umstellung sind wir am Puls der Zeit, schaffen Transparenz und Fairness für unsere Bürger und tragen nach Erfahrung anderer Gemeinden wesentlich zur Steigerung der Trennmoral bei. Wer sauber trennt, wird sich durch das Wiegesystem Kosten sparen. 

Wo müssen wir die Behälter hinstellen, damit der Rest- und Biomüll mitgenommen wird? 

So wie bisher sind die Behälter am Abfuhrtag bis 7.00 Uhr an leicht zugänglichen Stellen an der nächstliegenden öffentlichen Verkehrsfläche bzw. am Straßenrand bereitzustellen. Sollte sich auf der nächstliegenden öffentlichen Verkehrsfläche keine geeignete flache Stelle befinden, bitten wir um Kontaktaufnahme mit dem Gemeindeamt. Wir werden dann eine Lösung finden. 


Von der Gemeinde wird ab sofort auch eine eigene Hotline für Sie eingerichtet: 0664/88 19 25 28 

Erreichbar während der Amtszeiten des Gemeindeamtes!

11.04.2025