Gemeinderat Reith beschließt neues Restmüll- und Biomüllsystem für 2026

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Reith bei Seefeld – Der Gemeinderat der Gemeinde Reith bei Seefeld hat in seiner Sitzung am 17.12.2025 die neue Müllabfuhrordnung beschlossen und damit das neue Abfallsystem ab 1. Jänner 2026 verbindlich festgelegt. Die Beschlüsse erfolgten einstimmig.

Die Müllabfuhrordnung regelt die praktische Umsetzung der Abfallgebührenverordnung, die bereits in der vorhergehenden Gemeinderatssitzung beschlossen wurde. Während die Gebührenverordnung die finanzielle Struktur der Abfallentsorgung neu festlegt, bestimmt die nun beschlossene Müllabfuhrordnung das konkrete Sammel- und Abfuhrsystem.

Künftig setzen sich die Abfallgebühren aus einer Grundgebühr und einer variablen, verursachergerechten Gebühr zusammen. Die Grundgebühr wird bei Haushalten nach der Anzahl der gemeldeten Personen bemessen, bei Betrieben und öffentlichen Einrichtungen nach festgelegten Kategorien. Die variable Gebühr für die Abholung von Restmüll wird nach dem tatsächlich anfallenden Gewicht verrechnet. Ziel dieser Umstellung ist es, Abfallvermeidung zu fördern und eine faire Kostenverteilung nach dem Verursacherprinzip sicherzustellen. Die Biomüllabholung wird bei Haushalten weiterhin pauschal pro Person, bei Betrieben hingegen nach Gewicht verrechnet.

Mit der neuen Müllabfuhrordnung wird zugleich der Wechsel von der bisherigen Restmüll-Sackabholung auf ein modernes Behältersystem verbindlich festgelegt. Ab 2026 erfolgt die Restmüllentsorgung grundsätzlich über von der Gemeinde bereitgestellte Müllbehälter, die mit einem elektronischen Chip ausgestattet sind und durch das beauftragte Entsorgungsunternehmen verwogen und entleert werden.

Für die Bevölkerung ist eine Übergangsregelung vorgesehen: Bereits ausgegebene Restmüllsäcke werden noch bis 31. März 2026 weiterhin abgeholt. Danach ist die Restmüllentsorgung ausschließlich über die von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Müllbehälter zulässig.

Im Zusammenhang mit der Umstellung auf die gewichtsabhängige Abrechnung setzte der Gemeinderat bewusst eine soziale Ausgleichsmaßnahme. Ab 2026 wird am Recyclinghof der Gemeinde eine eigene Mülltonne für Windelabfälle von Kindern und auch Erwachsenen eingerichtet, die kostenfrei genutzt werden kann. Diese Abfälle müssen damit nicht im gewichtsabhängigen Restmüll entsorgt werden.

„Mit der Müllabfuhrordnung schaffen wir nun die verbindliche Grundlage für das neue Abfallsystem. Die Gebührenstruktur sorgt für mehr Fairness, und mit der Übergangsfrist sowie der Windeltonne stellen wir sicher, dass Familien und pflegende Angehörige nicht zusätzlich belastet werden“, sagte Bürgermeister Dominik Hiltpolt.

Die neue Abfallgebührenverordnung sowie die neue Müllabfuhrordnung der Gemeinde Reith sind im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) unter www.ris.bka.gv.at abrufbar.

 

22.12.2025