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Stand im Kalenderjahr 2024 ein Gebäude oder eine Wohnung über einen durchgehenden Zeitraum von mindestens sechs Monaten leer, war die Leerstandsabgabe vom Eigentümer bis zum 30. April 2025 selbst zu bemessen und selbstständig an die Gemeinde (Raiffeisenbank Reith, BIC RZTIAT22314, IBAN AT76 3631 4000 0226 0040) zu entrichten oder eine Ausnahmeerklärung abzugeben.
Nutzfläche bis 30 m² - EUR 15,--/pro Monat
mehr als 30 m² bis 60 m² - EUR 30,--/pro Monat
mehr als 60 m² bis 90 m² - EUR 45,--/pro Monat
mehr als 90 m² bis 150 m² - EUR 65,--/pro Monat
mehr als 150 m² bis 200 m² - EUR 85,--/pro Monat
mehr als 200 m² bis 250 m² - EUR 110,--/pro Monat
mehr als 250 m² - EUR 135,--/pro Monat
Erklärung der LEERSTANDSABGABE 2024
Erfolgt keine Bekanntgabe sowie Entrichtung der Abgabe, hat die Behörde amtswegig vorzugehen und die Abgabe mit Bescheid festzusetzen.
Bei Vorliegen einer Ausnahme von der Abgabepflicht kann folgendes Formular verwendet und an die Gemeinde übermittelt werden:
Ausnahme von der LEERSTANDSABGABE
05.05.2025