Waldbrandverordnung im Bezirk Innsbruck-Land in Kraft

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der erhöhten Waldbrandgefahr weist die Gemeinde Reith bei Seefeld darauf hin, dass mit Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck-Land vom 28. April 2026 ein generelles Verbot des Feuerentzündens sowie des Rauchens im Wald und in dessen Gefährdungsbereich erlassen wurde. 

 

Das Verbot gilt für sämtliche Waldgebiete im Bezirk Innsbruck-Land sowie für angrenzende Bereiche, in denen aufgrund von Witterung, Vegetation oder Gelände ein Übergreifen von Feuer auf den Wald möglich ist.

 

Verboten sind insbesondere:

  • das Entzünden offener Feuer im Wald oder in Waldnähe 
  • das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich 
  • das Abbrennen von Feuerwerken im Wald und in Waldnähe 
  • Zweckfeuer, wie etwa das Verbrennen von Astmaterial auf Almflächen im Nahbereich des Waldes 
  • das Verbrennen von Rinde und Ästen zur Borkenkäferbekämpfung 

 

Die Missachtung dieser Verordnung kann von der Bezirkshauptmannschaft mit Geldstrafen bis zu 7.270 Euro oder Freiheitsstrafen bis zu vier Wochen geahndet werden. 

 

Die Gemeinde Reith bei Seefeld ersucht alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste um besondere Vorsicht und um konsequente Einhaltung der geltenden Bestimmungen, um Menschen, Tiere und die Natur zu schützen.



Waldbrandverordnung im Bezirk Innsbruck-Land in Kraft (103 KB) - .PDF

04.05.2026