Anfrage
Anruf: +43 5212 3116
E-Mail
Startseite
Auch Photovoltaikanlagen, für die weder eine Bewilligungs- noch eine Anzeigepflicht besteht, müssen nach der Fertigstellung der Baubehörde gemeldet werden. Nur so können solche Anlagen, von denen aufgrund der elektrischen Spannung, Gefahren in verschiedenen Situationen ausgehen, berücksichtigt werden. Derartige Informationen sind besonders für die Feuerwehren für einsatztaktische Überlegungen notwendig. Die Fertigstellung von Photovoltaikanlagen ist der Behörde unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige hat den betreffenden Bauplatz zu bezeichnen sowie Angaben zur Lage und Engpassleistung der Anlage in kW zu enthalten.
Hier erhalten Sie das Formular: Anzeige der Bauvollendung
Weiteres Wissenswertes erhalten Sie auch über diesen Link: Energieagentur Tirol
Bei Fragen stehen wir im Gemeindeamt gerne zur Verfügung.
15.11.2023