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Feststellung von Forstschäden, Auszeige für Holzschlägerungen, Kontrolle und Überwachung des Baumbestandes, Verwaltung der Holz- und Streunutzungsrechte, Grenzbegehungen, Instandhaltung der Forstwege
Zuständig für die Gemeindegebiete Reith und Seefeld